OLG Nürnberg - Urteil vom 12.02.1981
8 U 2544/80
Normen:
VVG §§ 61, 152 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 152
VersR 1981, 1123

OLG Nürnberg - Urteil vom 12.02.1981 (8 U 2544/80) - DRsp Nr. 1994/13017

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.02.1981 - Aktenzeichen 8 U 2544/80

DRsp Nr. 1994/13017

A. Der Versicherer ist wegen vorsätzlicher Schadenherbeiführung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach der Verfolgung eines Pkw-Fahrers in der Absicht, diesen zum Halten zu zwingen, sich mit seinem Motorrad unter abruptem Bremsen vor dessen Wagen setzt und ihn dadurch zu einer Notbremsung veranlaßt, wobei der Pkw durch Abkommen in den Straßengraben beschädigt wird. B. 1. Wer mit seinem Motorrad einen Pkw dadurch zum Anhalten zwingen will, daß er den Pkw überholt und dann unter starkem Bremsen das Motorrad unmittelbar vor dem Pkw stark nach rechts zieht, rechnet damit und nimmt es billigend in Kauf, daß der Pkw etwa infolge einer Ausweichbewegung und Notbremsung von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt wird.