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Rechtsprechung
1967
Sonstige
OLG
OLG Nürnberg
OLG Nürnberg - Urteil vom 13.07.1967
2 U 9/64
Normen:
BGB
§
847
;
Fundstellen:
VersR 1968, 359
OLG Nürnberg - Urteil vom 13.07.1967 (2 U 9/64) - DRsp Nr. 1994/13053
OLG Nürnberg,
Urteil
vom 13.07.1967
- Aktenzeichen 2 U 9/64
DRsp Nr. 1994/13053
Für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind diejenigen Umstände maßgebend, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen.
Normenkette:
BGB
§
847
;
Fundstellen
VersR 1968, 359
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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