OLG Nürnberg - Urteil vom 17.03.1972 (1 U 92/71) - DRsp Nr. 1994/13048
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.03.1972 - Aktenzeichen 1 U 92/71
DRsp Nr. 1994/13048
1. Für technischen Minderwert eines Kfz des Geschädigten schon dann Ersatz verlangen, wenn das Fahrzeug noch nicht repariert ist, aber ein Sachverständiger im voraus abschätzen kann, daß und in welcher Höhe nach der Reparatur voraussichtlich ein technischer Minderwert verbleiben wird. 2. Technischer und merkantiler Minderwert können nebeneinander vorliegen.