OLG Nürnberg - Urteil vom 28.04.1977 (8 U 37/76) - DRsp Nr. 1994/13035
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.04.1977 - Aktenzeichen 8 U 37/76
DRsp Nr. 1994/13035
Die Kosten für ein Gutachten können auch dann, wenn sie als Vorbereitungskosten gelten, neben anderen Schadensersatzansprüchen im Klageweg geltend gemacht werden. Der Kläger kann nicht insoweit auf das Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden.