OLG Oldenburg - 27.11.1996 (2 U 172/96) - DRsp Nr. 1998/1440
OLG Oldenburg, vom 27.11.1996 - Aktenzeichen 2 U 172/96
DRsp Nr. 1998/1440
Der Versicherte führt den Versicherungsfall in einer als Fremdversicherung genommenen Fahrzeugversicherung grob fahrlässig herbei, wenn er beim Verlassen einer Autobahnabfahrt einen ordnungsgemäß ausgeschilderten Kreisverkehrsbereich nicht oder nicht rechtzeitig wahrnimmt und sich wegen der eingehaltenen Geschwindigkeit nicht mehr in den Kreisverkehr einordnen kann, sondern den Kreisverkehrsbereich geradeaus durchfährt und sein Fahrzeug beim Überfahren einer Verkehrsinsel beschädigt.