OLG Oldenburg - Beschluß vom 02.08.1996 (Ss 274/96) - DRsp Nr. 1997/6085
OLG Oldenburg, Beschluß vom 02.08.1996 - Aktenzeichen Ss 274/96
DRsp Nr. 1997/6085
Beruflich bedingter Einsatz eines Berufskraftfahrers im Ausland kann ein anzuerkennender Grund sein, der Hauptverhandlung wegen einer Ordnungswidrigkeit von nicht erheblichem Gewicht ohne verfahrensrechtlich nachteilige Folgen fernzubleiben.