OLG Oldenburg - Beschluß vom 14.11.1996 (Ss 240/96) - DRsp Nr. 1998/1442
OLG Oldenburg, Beschluß vom 14.11.1996 - Aktenzeichen Ss 240/96
DRsp Nr. 1998/1442
Ob der Tatrichter das Ausbleiben des Betr. fehlerhaft als nicht genügend entschuldigt angesehen hat, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur aufgrund einer formgerechten Aufklärungsrüge nachprüfbar.