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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Oldenburg
OLG Oldenburg - Beschluß vom 19.10.1994
Ss 424/94
Normen:
OWiG
§
74
Abs.
2
;
Fundstellen:
VRS 88, 295
OLG Oldenburg - Beschluß vom 19.10.1994 (Ss 424/94) - DRsp Nr. 1995/5217
OLG Oldenburg,
Beschluß
vom 19.10.1994
- Aktenzeichen Ss 424/94
DRsp Nr. 1995/5217
»Ob das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend entschuldigt ist, hat das Gericht im Wege des Freibeweises zu klären.«
Normenkette:
OWiG
§
74
Abs.
2
;
Fundstellen
VRS 88, 295
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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