Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h eine Geldbuße in Höhe von 400,-DM festgesetzt sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
In dem mit der nicht näher ausgeführten Rechtsbeschwerde angegriffenen Urteil ist festgestellt:
"Am 17.09.1995 gegen 22.29 Uhr befuhr der Betroffene die Bundesautobahn A 1 bei Kilometer 166,4 in Richtung Bremen mit einem PKW ... Die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, die aufgrund der schlechten Fahrbahndecke angeordnet ist, überschritt er abzüglich eines Toleranzwertes von 3 % um 57 km/h.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|