OLG Oldenburg - Urteil vom 02.02.1978
1 U 112/77
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)217c
NJW 1978, 1200
VersR 1978, 976

OLG Oldenburg - Urteil vom 02.02.1978 (1 U 112/77) - DRsp Nr. 1994/13185

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.02.1978 - Aktenzeichen 1 U 112/77

DRsp Nr. 1994/13185

Lehnt es der bei einem Verkehrsunfall Verletzte ab, sich zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit einer Hüftgelenkoperation (Einsetzen einer Totalendoprothese) zu unterziehen, so verletzt er seine Schadensminderungspflicht nicht. Nach dem heutigen Stand der ärztlichen Wissenschaft kann eine solche Operation nicht als gefahrlos angesehen werden. Sie bietet auch - bei einem etwa 40jährigen Mann - keine sichere Aussicht auf dauerhafte Heilung.

Normenkette:

BGB § 254 ;
Fundstellen
DRsp I(123)217c
NJW 1978, 1200
VersR 1978, 976