OLG Oldenburg - Urteil vom 09.10.1984
12 U 16/84
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
ZfS 1985, 72

OLG Oldenburg - Urteil vom 09.10.1984 (12 U 16/84) - DRsp Nr. 1994/13161

OLG Oldenburg, Urteil vom 09.10.1984 - Aktenzeichen 12 U 16/84

DRsp Nr. 1994/13161

Bei aufgetretenen Spätfolgen ist hinsichtlich eines erneuten Schmerzensgeldanspruchs entscheidend, ob sich aus dem gesamten, dem Gericht früher unterbreiteten Streitstoff die nunmehr eingetretenen Spätfolgen als möglich ergeben konnten. Es kommt mithin nicht darauf an, ob das seinerzeit entscheidende Gericht mit den Spätfolgen gerechnet hat und das entsprechend bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt hatte.

Normenkette:

BGB § 847 ;
Fundstellen
ZfS 1985, 72