OLG Oldenburg - Urteil vom 14.02.1978
Ss 27/78
Normen:
StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen:
VRS 55, 120

OLG Oldenburg - Urteil vom 14.02.1978 (Ss 27/78) - DRsp Nr. 1994/13184

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.02.1978 - Aktenzeichen Ss 27/78

DRsp Nr. 1994/13184

Der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung einer selbständigen Sperre setzen nicht voraus, daß die rechtswidrige Tat im öffentlichen Verkehrsraum begangen worden ist; eine Tatbegehung außerhalb des Verkehrsraums (hier: fahrlässige Körperverletzung durch Trunkenheitsfahrt eines Soldaten in einem Kasernenbereich) reicht aus, wenn sie den Schluß auf mangelnde Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr rechtfertigt.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen
VRS 55, 120