OLG Oldenburg - Urteil vom 16.07.1984 (Ss 272/84) - DRsp Nr. 1994/13163
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.07.1984 - Aktenzeichen Ss 272/84
DRsp Nr. 1994/13163
Benachrichtigt nach einem Unfall im Straßenverkehr, der sich in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag ereignet hat, der Unfallbeteiligte den Geschädigten erst am Montagmorgen, so ermöglicht er die Feststellungen nicht mehr "unverzüglich".