OLG Oldenburg - Urteil vom 23.03.1965 (3 Ss 41/65) - DRsp Nr. 1994/13200
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.03.1965 - Aktenzeichen 3 Ss 41/65
DRsp Nr. 1994/13200
Der Straßenbauunternehmer, der zur Absperrung der Baustelle verpflichtet ist, darf sich zur Ausführung der ihm obliegenden Pflichten anderer, ihm als zuverlässig bekannter Person bedienen, die er nur ausreichend zu überwachen braucht.