OLG Saarbrücken vom 03.02.1982
Ss (B) 263/81 - 1 AK 14/82
Fundstellen:
ZfS 1982, 189

OLG Saarbrücken - 03.02.1982 (Ss (B) 263/81 - 1 AK 14/82) - DRsp Nr. 1994/13293

OLG Saarbrücken, vom 03.02.1982 - Aktenzeichen Ss (B) 263/81 - 1 AK 14/82

DRsp Nr. 1994/13293

Der Tatrichter muß im Urteil in nachprüfbarer Weise mitteilen, daß die Feststellung, der Betroffene sei mit einer bestimmten Geschwindigkeit gefahren, ohne Verstoß gegen die mittlerweile allgemein anerkannten Grundsätze über die Voraussetzungen einer zuverlässigen Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zustande gekommen ist. Es müssen im einzelnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Die Strecke, auf der die Messung vorgenommen worden ist, soll eine - von der Geschwindigkeit abhängige - Mindestlänge haben. b) Der Abstand zwischen den Fahrzeugen zu Beginn der Meßstrecke soll eine - gleichfalls von der Geschwindigkeit abhängige - Höchstlänge nicht übersteigen. c) Der Abstand darf sich auf der Meßstrecke nicht verringert haben.