1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 1. Dezember 2011 -
a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an B. W., 250 EUR zu zahlen.
b. Die Beklagten werden verurteilt, an die ÖRAG Rechtsschutzversicherung-AG, Hansa-Allee 199, 40549 Düsseldorf 62,48 EUR zu zahlen.
c. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger war am 22.5.2010 Insasse eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Linienbusses der Beklagten zu 1) und nimmt die Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit wegen eines behaupteten Sturzes auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden in Anspruch.
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