OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.09.1973 (3 U 97/72) - DRsp Nr. 1994/13330
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.09.1973 - Aktenzeichen 3 U 97/72
DRsp Nr. 1994/13330
A. Den Versicherungsnehmer trifft der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn ein Unfall mit seinem kaskoversicherten Kfz darauf beruht, daß er - abgelenkt durch einen im Wageninneren herabfallenden Gegenstand - den Blick von der Fahrbahn abgewandt und infolgedessen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat.