OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.06.1973
3 U 65/72
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 259

OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.06.1973 (3 U 65/72) - DRsp Nr. 1994/13333

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.1973 - Aktenzeichen 3 U 65/72

DRsp Nr. 1994/13333

1. Bei beträchtlichem Alkoholeinfluß können auch Ausfallerscheinungen beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr auf das Vorliegen einer Bewußtseinsstörung schließen lassen. 2. Den Beweis des ersten Anscheins für die Unfallursächlichkeit alkoholischer Beeinträchtigung setzt nur voraus, daß die festgestellte fehlerhafte Fahrweise typisch für eine alkoholbedingte Enthemmung ist und daß ein nüchterner Kraftfahrer bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit die Verkehrssituation gemeistert hätte.

Normenkette:

ZPO § 286 ;
Fundstellen
VersR 1974, 259