OLG Stuttgart vom 15.02.1984
1 Ss 56/84
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
VRS 66, 467

OLG Stuttgart - 15.02.1984 (1 Ss 56/84) - DRsp Nr. 1994/13496

OLG Stuttgart, vom 15.02.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 56/84

DRsp Nr. 1994/13496

Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kann auf der Autobahn von der Besatzung eines hinterherfahrenden Polizeifahrzeugs auch dann verläßlich festgestellt werden, wenn über die Strecke von 1 km ein gleichbleibender Abstand von 200 m eingehalten wird. In der Rechtsprechung entwickelte Richtwerte stehen einer tatrichterlichen Berurteilung nach den Umständen des einzelnen Falles nicht entgegen.

Normenkette:

StVO § 3 ;
Fundstellen
VRS 66, 467