OLG Stuttgart - Urteil vom 09.05.1980
2 U 9/80
Normen:
AKB §§ 7, 12 ; VVG § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 1140

OLG Stuttgart - Urteil vom 09.05.1980 (2 U 9/80) - DRsp Nr. 1994/13549

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.1980 - Aktenzeichen 2 U 9/80

DRsp Nr. 1994/13549

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls i.S. von § 61 VVG ist nicht gegeben, wenn das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich überschritten ist und auch das subjektive vorwerfbare Fehlverhalten weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (hier: bejaht bei Überfahren von Rotlicht nach relativ kurzer Gelbphase).

Normenkette:

AKB §§ 7, 12 ; VVG § 61 ;
Fundstellen
VersR 1980, 1140