OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.1973
11 U 12/73
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 502

OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.1973 (11 U 12/73) - DRsp Nr. 1994/13589

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.1973 - Aktenzeichen 11 U 12/73

DRsp Nr. 1994/13589

1. Der beim Abkommen von freier Fahrbahn für das Verschulden des Fahrers sprechende Anscheinsbeweis kann durch den Nachweis entkräftet werden, daß ein kurz vor dem Fahrzeug die Straße querender Hase eine jähe Lenkradbewegung und dadurch das Schleudern und Ausbrechen des Fahrzeugs verursachte. 2. Wer, erschrocken über das plötzliche Auftauchen von Wild, impulsiv eine Ausweichbewegung nach rechts einleitet, anstatt ohne Rücksicht auf das Tier in der bisherigen Richtung weiterzufahren, handelt in der Regel nicht schuldhaft.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Hinweise:

Vgl. LG Tübingen v. 22.10.1975, VersR 1976, 261 (Ausscheiden des Prima-facie-Beweises bei alkoholisiertem Fahrer).

Fundstellen
VersR 1974, 502