OLG Zweibrücken - Beschluß vom 08.03.1979
1 Ss 69/79
Normen:
StVZO § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 57, 375
VerkMitt 1980, 4

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 08.03.1979 (1 Ss 69/79) - DRsp Nr. 1994/13741

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 08.03.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 69/79

DRsp Nr. 1994/13741

Befindet sich ein Fahrzeug, für das der Mieter die laufende Betriebs- und Reparaturkosten sowie die für technische Abnahmen aufzuwendenden Beträge zahlt, während der längeren Mietdauer an einem Ort, der völlig dem Einflußbereich des Vermieters entzogen ist, so ist nur noch der Mieter als Halter anzusehen.

Normenkette:

StVZO § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 57, 375
VerkMitt 1980, 4