OLG Zweibrücken - Beschluß vom 14.02.1972
1 W 44/71
Normen:
AKB §§ 7, 6 ;
Fundstellen:
VersR 1972, 632

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 14.02.1972 (1 W 44/71) - DRsp Nr. 1994/13768

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14.02.1972 - Aktenzeichen 1 W 44/71

DRsp Nr. 1994/13768

1. Entfernt sich nach einem Verkehrsunfall der Versicherungsnehmer von der Unfallstelle und nimmt er anschließend noch Alkohol zu sich, so verletzt er seine Aufklärungspflicht. 2. Ein die Schuldfähigkeit ausschließender Unfallschock kann nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen beim Vorliegen entsprechender Anzeichen angenommen werden. Es vorsätzliches Handeln ist beim Vorliegen eines Unfallschocks nur bei völliger Unzurechnungsfähigkeit des Versicherungsnehmers, nicht aber bei bloßer verminderter Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen.

Normenkette:

AKB §§ 7, 6 ;
Fundstellen
VersR 1972, 632