OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.01.1999
1 Ss 7/99
Normen:
OWiG § 71 Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZfS 1999, 359

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.01.1999 (1 Ss 7/99) - DRsp Nr. 1999/10040

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen 1 Ss 7/99

DRsp Nr. 1999/10040

Der Betroffene darf nicht aufgrund einer anderen als der in dem angefochtenen Bußgeldbescheid angeführten Ordnungswidrigkeit und nicht zu einem in dem angefochtenen Bußgeldbescheid nicht verhängten Fahrverbot verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.

Normenkette:

OWiG § 71 Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZfS 1999, 359