OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.01.1999 (1 Ss 7/99) - DRsp Nr. 1999/10040
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen 1 Ss 7/99
DRsp Nr. 1999/10040
Der Betroffene darf nicht aufgrund einer anderen als der in dem angefochtenen Bußgeldbescheid angeführten Ordnungswidrigkeit und nicht zu einem in dem angefochtenen Bußgeldbescheid nicht verhängten Fahrverbot verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.