OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.03.1972 (Ws (a) 95/72) - DRsp Nr. 1994/13767
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.03.1972 - Aktenzeichen Ws (a) 95/72
DRsp Nr. 1994/13767
Eine Straße im Ortsbereich, die in der Einmündung asphaltiert, mit Randsteinen eingefaßt und mit einem Haus bebaut ist, ist kein "Feldweg" nach § 8 Abs. 1 Nr. 2StVO, mag die Straße auch in ihrem weiteren Verlauf nur noch den Zugang zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken dienen.