OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.07.1974
Ws (a) 181/74
Normen:
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 ;
Fundstellen:
VRS 48, 152

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.07.1974 (Ws (a) 181/74) - DRsp Nr. 1994/13763

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.07.1974 - Aktenzeichen Ws (a) 181/74

DRsp Nr. 1994/13763

1. Der Halter eines Pkw ist verpflichtet, den Fahrer erforderlichenfalls zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften anzuhalten und ihm, falls er beharrlich gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, das Steuer zu entziehen. 2. Andererseits ist der Halter als Beifahrer nicht verpflichtet, mit der gleichen Sorgfalt wie der Fahrer auf die Fahrbahn und die Verkehrszeichen zu achten.

Normenkette:

StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 ;
Fundstellen
VRS 48, 152