OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.03.1977
Ws 116/77
Normen:
StrEG § 5 ;
Fundstellen:
VRS 53, 284

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.03.1977 (Ws 116/77) - DRsp Nr. 1994/13751

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.03.1977 - Aktenzeichen Ws 116/77

DRsp Nr. 1994/13751

1. Bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0,8 o/oo begründet nicht schon der Alkoholgenuß den Vorwurf, den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis oder die Beschlagnahme (Sicherstellung) des Führerscheins grobfahrlässig verursacht zu haben. Vielmehr muß dann noch ein schuldhaftes verkehrswidriges Verhalten hinzukommen. 2. Macht der Beschuldigte Nachtrunk geltend, gibt er jedoch nur die bis zum Fahrtbeginn genossene Alkoholmenge an, so kann ihm nicht vorgehalten werden, er habe wesentliche entlastende Umstände verschwiegen.

Normenkette:

StrEG § 5 ;

Hinweise: