OLG Zweibrücken - Beschluß vom 30.01.1978
Ws 19/78
Normen:
StrEG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 55, 200
VerkMitt 1978, 95

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 30.01.1978 (Ws 19/78) - DRsp Nr. 1994/13746

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30.01.1978 - Aktenzeichen Ws 19/78

DRsp Nr. 1994/13746

1. Ein Kraftfahrer, der mit einem Blutalkoholgehalt von über 0,8 o/oo ein Fahrzeug führt, verschuldet in der Regel allein dadurch eine Maßnahme nach § 111 a StPO grob fahrlässig. 2. Die Fortdauer der Strafverfolgungsmaßnahme ist von dem Beschuldigten verursacht, wenn seine wechselnden Einlassungen ihn verdächtigten und das Gericht die Klärung des Verdachts dem kurzfristig anberaumten Hauptverhandlungstermin überläßt.

Normenkette:

StrEG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 55, 200
VerkMitt 1978, 95