OLG Zweibrücken - Urteil vom 29.04.1977 (1 U 125/76) - DRsp Nr. 1994/13750
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.04.1977 - Aktenzeichen 1 U 125/76
DRsp Nr. 1994/13750
Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung künftiger Ersatzpflicht für einen entgangenen Unterhaltsanspruch ist nicht deshalb zu verneinen, weil mit Rücksicht auf die Höhe der quotenbevorrechtigten Leistungen des Sozialversicherungsträgers Ersatzansprüche weder derzeitig gegeben noch in Zukunft zu erwarten sind.