OLG Zweibrücken - Urteil vom 29.06.1983 (7 U 94/82) - DRsp Nr. 1994/13723
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.06.1983 - Aktenzeichen 7 U 94/82
DRsp Nr. 1994/13723
1. Ein erhebliches Abweichen des tatsächlichen Benzinverbrauchs von den Werksangaben stellt einen Mangel im Sinne des § 459 Abs. 1BGB dar. 2. Der Ausschluß der Wandelung oder Minderung in den Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist unwirksam.