Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 26. Mai 2016 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
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