OVG Bremen - Urteil vom 15.01.1985
1 BA 22/82
Normen:
StVG § 4 ;
Fundstellen:
VRS 68, 395

OVG Bremen - Urteil vom 15.01.1985 (1 BA 22/82) - DRsp Nr. 1994/14035

OVG Bremen, Urteil vom 15.01.1985 - Aktenzeichen 1 BA 22/82

DRsp Nr. 1994/14035

Hohes Alter eines Kraftfahrers für sich allein rechtfertigt noch nicht die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz, und nicht jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte kann Anlaß geben für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommen muß vielmehr, daß der Alterungsprozeß im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat.

Normenkette:

StVG § 4 ;

Hinweise:

Siehe auch Himmelreich DAR 1985, 201: "Lebensphasen - ein Kriterium für die (verwaltungsjuristische) Ungeeignetheit zu Führen eines Kraftfahrzeuges?"; Händel, DAR 1985, 210: "Der alte Mensch als Teilnehmer im Straßenverkehr."

Fundstellen
VRS 68, 395