OVG Bremen - Urteil vom 15.01.1985
OVG 1 BA 22/82
Normen:
StVG § 4 ;
Fundstellen:
VRS 68, 395

OVG Bremen - Urteil vom 15.01.1985 (OVG 1 BA 22/82) - DRsp Nr. 1994/14036

OVG Bremen, Urteil vom 15.01.1985 - Aktenzeichen OVG 1 BA 22/82

DRsp Nr. 1994/14036

Hohes Alter eines Kraftfahrers für sich allein rechtfertigt noch nicht die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz, und nicht jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte kann Anlaß geben für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommen muß vielmehr, daß der Alterungsprozeß im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat.

Normenkette:

StVG § 4 ;

Hinweise:

bei rechtswidriger Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses und Verweigerung der Untersuchung kein Schluß zulässig, daß die Ungeeignetheit aus der Weigerung folgt: VG Gelsenkirchen (7 K 146/83) ZfS 1984, 191.

Fundstellen
VRS 68, 395