OVG Bremen - Urteil vom 28.07.1992
BA 19/92
Normen:
StVZO § 15 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 108

OVG Bremen - Urteil vom 28.07.1992 (BA 19/92) - DRsp Nr. 1994/14028

OVG Bremen, Urteil vom 28.07.1992 - Aktenzeichen BA 19/92

DRsp Nr. 1994/14028

Kann - nach Erschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten - nicht festgestellt werden, daß der Kläger eine nach dem Recht des Ausstellungslandes wirksame Fahrerlaubnis erworben hat, so geht das bei der Entscheidung über eine prüfungsfreie deutsche Fahrerlaubnis zu Lasten des Klägers (gegen OVG NW, Beschluß v. 16.5.1991, NZV 1991, 444). Den vom Kläger vorgelegten ausländischen Führerschein muß/kann die Behörde als Nachweis nur ausreichen lassen, solange keine beachtlichen Anhaltspunkte für Gültigkeitszweifel vorliegen (für libanesische Fahrerlaubnisse ist wegen einer hohen Fälschungsrate derzeit von Gültigkeitszweifeln auszugehen).

Normenkette:

StVZO § 15 ;
Fundstellen
DAR 1993, 108