Die Klägerin betreibt in Hamburg eine Funkvermittlung für Taxenaufträge. Sie begehrt die Feststellung, dass die ihr von der Beklagten auferlegte Verpflichtung, dafür zu sorgen, Werbeaufkleber auf ihrem Unternehmen angeschlossenen Taxen entfernen zu lassen, rechtswidrig gewesen ist.
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