OVG Hamburg - Urteil vom 09.09.1982
Bf II 3/82
Normen:
IntKfzVO § 4 ; StVZO § 15 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
VRS 64, 470
ZfS 1983, 384

OVG Hamburg - Urteil vom 09.09.1982 (Bf II 3/82) - DRsp Nr. 1994/14060

OVG Hamburg, Urteil vom 09.09.1982 - Aktenzeichen Bf II 3/82

DRsp Nr. 1994/14060

1. Zur Auslegung des Begriffs "Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis" in § 15 Abs. 1 StVZO muß auf die Vorschrift des § 4 IntKfzVO zurückgegriffen werden; allein eine einjährige legale Fahrpraxis im Inland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ermöglicht nach § 15 Abs. 1 StVZO den nahtlosen Übergang in eine deutsche Fahrerlaubnis. 2. " Außerdeutscher Kraftfahrzeugführer" i.S. v. § 4 IntKfzVO ist nicht, wer sich anläßlich einer Geschäftsreise kurzfristig im Ausland aufhält und bei dieser Gelegenheit eine ausländische Fahrerlaubnis erwirbt. 3. Auch für die Auslegung des § 15 Abs. 2 StVZO gilt das Erfordernis, des "Auslandsschwerpunktes", um eine ausländische Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche umwandeln zu können.

Normenkette:

IntKfzVO § 4 ; StVZO § 15 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen
VRS 64, 470
ZfS 1983, 384