OVG Hamburg - Urteil vom 09.09.1982 (Bf II 3/82) - DRsp Nr. 1994/14060
OVG Hamburg, Urteil vom 09.09.1982 - Aktenzeichen Bf II 3/82
DRsp Nr. 1994/14060
1. Zur Auslegung des Begriffs "Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis" in § 15 Abs. 1StVZO muß auf die Vorschrift des § 4IntKfzVO zurückgegriffen werden; allein eine einjährige legale Fahrpraxis im Inland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ermöglicht nach § 15 Abs. 1StVZO den nahtlosen Übergang in eine deutsche Fahrerlaubnis.2. " Außerdeutscher Kraftfahrzeugführer" i.S. v. § 4IntKfzVO ist nicht, wer sich anläßlich einer Geschäftsreise kurzfristig im Ausland aufhält und bei dieser Gelegenheit eine ausländische Fahrerlaubnis erwirbt.3. Auch für die Auslegung des § 15 Abs. 2StVZO gilt das Erfordernis, des "Auslandsschwerpunktes", um eine ausländische Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche umwandeln zu können.