OVG Münster - Urteil vom 28.01.1983 (19 A 553/82) - DRsp Nr. 1994/14103
OVG Münster, Urteil vom 28.01.1983 - Aktenzeichen 19 A 553/82
DRsp Nr. 1994/14103
Bei einem Bewerber auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, der wiederholt wegen Trunkenheit im Verkehr belangt worden ist, rechtfertigt die gutachterliche Feststellung, daß die Wahrscheinlichkeit weiterer Trunkenheitsfahrten erheblich höher als bei der Gesamtheit der Kraftfahrer ist, die Annahme, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.