OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 07.02.1977 (6 A 78/76) - DRsp Nr. 1994/14067
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 07.02.1977 - Aktenzeichen 6 A 78/76
DRsp Nr. 1994/14067
Die Bestandskraft eines Widerspruchsbescheids, in dem unzutreffend eine volle Fahreignung bejaht und deshalb eine frühere Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben worden ist, hindert die Verkehrsbehörde nicht, auch ohne Änderung der Sach- und Rechtslage erneut die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen.