OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.1977
6 A 26/77
Normen:
StVZO § 31a;
Fundstellen:
VRS 54, 380

OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.1977 (6 A 26/77) - DRsp Nr. 1994/14066

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.1977 - Aktenzeichen 6 A 26/77

DRsp Nr. 1994/14066

Die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen ein Parkverbot ist i.S.v. § 31a Abs.1 Satz 1 StVZO schon dann unmöglich, wenn der Polizeibeamte den Fahrzeugführer nicht bei dem Fahrzeug antrifft. Die Polizei erfüllt ihre Pflicht, den Betroffenen möglichst bald von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß in Kenntnis zu setzen, in einem derartigen Fall bereits dadurch, daß sie an dem Fahrzeug das Angebot einer gebührenpflichtigen Verwarnung anbringt.

Normenkette:

StVZO § 31a;
Fundstellen
VRS 54, 380