OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.04.1999
7 A 12290/98. OVG
Normen:
StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 ; POG Rheinl. Pfalz § 6 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZfS 1999, 363

OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.04.1999 (7 A 12290/98. OVG) - DRsp Nr. 1999/10061

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.1999 - Aktenzeichen 7 A 12290/98. OVG

DRsp Nr. 1999/10061

1. Ist die Einfahrt auf ein Grundstück nicht möglich, weil ein anderes Fahrzeug unter Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO abgestellt wurde, so kann das so abgestellte Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn im übrigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird. 2. "Schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist eine Straße dann, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- und Ausfahren nur aufgrund eines mehrmaligen Rangierens ("mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Kfz") gelingt. 3. Zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Zugänglichkeit eines Grundstücks.

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 ; POG Rheinl. Pfalz § 6 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
ZfS 1999, 363