OVG Saarland - Beschluß vom 27.03.1996 (9 W 6/96) - DRsp Nr. 1997/1763
OVG Saarland, Beschluß vom 27.03.1996 - Aktenzeichen 9 W 6/96
DRsp Nr. 1997/1763
1. Ein zu wohn- oder geschäftlichen Zwecken genutztes Grundstück im städtischen Ballungsgebiet in einer Fußgängerzone bis unmittelbar "vor die eigene Tür" uneingeschränkt anfahren zu können, gehört prinzipiell nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs (wie BVerwG, NJW 1994, 1080 = ZfS 1994, 112 (Ls)) 2. Zum Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 S. 1 StVO und zur "Genehmigungsverlängerung".