Name der
Versicherung
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen berücksichtigte Pauschale für Nebenkosten ist überholt.
Sie wird bereits seit mehr als 13 Jahren regelmäßig zugesprochen. Der Lebenshaltungskostenindex ist jedoch seit dieser Zeit um fast 100 % gestiegen.
Demgemäß wird ein Betrag von 30 Euro von der Rechtsprechung (LG Lübeck, Urt. v. 05.02.2014 - 17 O 255/12, SP 2014, 165) zuerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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