BGH - Urteil vom 11.11.1969
VI ZR 71/68
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
DAR 1970, 43
MDR 1970, 129
VRS 38, 161
VersR 1970, 63

Pflicht des Arbeitgebers zur Versicherung des angestellten Fahrers gegen Haftpflichtansprüche des ständig im Fahrzeug mitfahrenden Halters

BGH, Urteil vom 11.11.1969 - Aktenzeichen VI ZR 71/68

DRsp Nr. 1994/5840

Pflicht des Arbeitgebers zur Versicherung des angestellten Fahrers gegen Haftpflichtansprüche des ständig im Fahrzeug mitfahrenden Halters

Unter Umständen gebietet es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Kraftfahrzeughalters, den angestellten Fahrer gegen Haftpflichtansprüche wegen Tötung oder Verletzung des ständig im Fahrzeug mitfahrenden Halters und Haftpflichtversicherungsnehmers zu sichern.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Hinweise:

Siehe auch Mittelmeier, VersR 1970, 390: "Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Kfz-Halters"; Becker-Schaffner, VersR 1970, 893: "Ist der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtet?"

Fundstellen
DAR 1970, 43
MDR 1970, 129
VRS 38, 161
VersR 1970, 63