Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung einer durchgeführten Motorreparatur
OLG Bremen, Urteil vom 10.08.2000 - Aktenzeichen 2 U 29/00
DRsp Nr. 2004/8698
Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung einer durchgeführten Motorreparatur
Ein Gebrauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten PKW ungefragt die Durchführung einer Motorreparatur in einer Fachwerkstätte zu offenbaren, wenn er davon ausgeht, dass die Reparatur ordnungsgemäß ausgeführt wurde.