Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 9.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelfer tragen ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.904,21 Euro festgesetzt.
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