BGH - Urteil vom 23.01.1971
VI ZR 105/70
Normen:
BGB §§ 823, 254 ;
Fundstellen:
VersR 1972, 258

Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

BGH, Urteil vom 23.01.1971 - Aktenzeichen VI ZR 105/70

DRsp Nr. 1994/5768

Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

Bei Benutzung der Fahrbahn zur Nachtzeit erfordert es die Sorgfalt eines besonnenen Fußgängers, vor herannahenden Fahrzeugen rechtzeitig auf die äußerste Straßenseite und im Fall erkennbarer Gefährdung auch auf den angrenzenden Randstreifen auszuweichen.

Normenkette:

BGB §§ 823, 254 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 6.3.1964, VersR 1964, 633.

Fundstellen
VersR 1972, 258