BGH vom 03.07.1956
VI ZR 59/55
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
BB 1956, 803
DRsp I(145)67Nr. 588

Pflichten des Kraftfahrers beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug

BGH, vom 03.07.1956 - Aktenzeichen VI ZR 59/55

DRsp Nr. 1996/15503

Pflichten des Kraftfahrers beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug

Wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug verlassen ist, dann darf ein vorbeifahrender Kraftfahrer an dem abgestellten Wagen nur in sicherem Abstand vorbeifahren. Es muß der Möglichkeit Rechnung getragen werden, daß ein Insasse des stehenden Fahrzeuges die Tür des Wagens öffnet, um sich zu vergewissern, ob er gefahrlos aussteigen kann (hier: bei 50 km/h Abstand von 34 cm zu gering).

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
BB 1956, 803
DRsp I(145)67Nr. 588