BGH vom 26.06.1996
IV ZB 5/96
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
CR 1997, 210
VersR 1997, 84

Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

BGH, vom 26.06.1996 - Aktenzeichen IV ZB 5/96

DRsp Nr. 1998/1337

Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

Wenn sich herausstellt, daß eine Telefaxverbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, ist der Rechtsuchende verpflichtet, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Frist einzuhalten.

Normenkette:

ZPO § 233 ;
Fundstellen
CR 1997, 210
VersR 1997, 84