Pflichtversicherung

Autor: Hering

Das neue Gesetz über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge aus dem Jahre 2004 hat das lettische Recht an das Recht der Europäischen Union angepasst.

So kann in Lettland jetzt auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers direkt verklagt werden.

Die Haftpflichtversicherung haftet im Rahmen der lettischen Mindestdeckungssummen. Diese betragen: Für Personenschäden 2.500.000 Euro pro Ereignis und für Sachschäden 500.000 Euro pro Ereignis.