BGH - Beschluß vom 11.10.2007
3 StR 426/07
Normen:
StPO § 404 Abs. 1 ;
Fundstellen:
StV 2008, 127
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 21.05.2007

Prüfung der Stellung der Anträge von Amts wegen

BGH, Beschluß vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 3 StR 426/07

DRsp Nr. 2007/19701

Prüfung der Stellung der Anträge von Amts wegen

Es ist von Amts wegen zu prüfen, ob der Adhäsionsantrag in einer den Erfordernissen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Weise gestellt worden ist.

Normenkette:

StPO § 404 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen und wegen Beleidigung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten erkannt sowie ihn dem Grunde nach zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die als Nebenklägerinnen auftretenden beiden Geschädigten verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat auf die Sachrüge lediglich Erfolg, soweit es sich gegen den Adhäsionsausspruch richtet; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.